Grundlagen zum Leitbild

1. Ist-Zustand und Entwicklungstendenzen

1.1 Zürcher Amtsnotariat

Ausgehend von den ersten Landschreibern des 16. Jahrhunderts sind die Zürcher Notariate traditionell staatlich organisiert. Als Teil der nichtstreitigen Rechtspflege unterstehen sie verwaltungsrechtlich dem Obergericht. Auch wenn die Notare nach wie vor durch das Volk gewählt werden, stehen sie und ihre Mitarbeiter in einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben erfolgen auf Staatsrechnung. Im Kanton Zürich üben die Notare nicht nur eigentliche notarielle Tätigkeiten (Beurkundungen, Beglaubigungen usw.) aus. Sie sind daneben in ihrem Kreis auch für die Führung des Grundbuchamtes und des Konkursamtes zuständig.

1.2 Entwicklungstendenzen

1.2.1 Ausserhalb des Kantons Zürich

Diese traditionelle Verbindung von notarieller Tätigkeit mit der vom Bundesrecht vorgeschriebenen staatlichen Grundbuchführung ist bis heute eines der wichtigsten Argumente für das Amtsnotariat im Kanton Zürich. Müssen im Grundstücksverkehr in anderen Kantonen mit ausschliesslich privat tätigen Notaren die Parteien zweistufig vorgehen (Beurkundung beim Notar und Eintragung beim staatlichen Grundbuchamt), können sie im Kanton Zürich diese Dienstleistungen aus einer Hand beziehen.

Trotz diesem Vorteil zeigt der Blick über die Kantonsgrenze eine gegenteilige Entwicklung. Waren vor 30 Jahren ca. die Hälfte der Kantone ausschliesslich mit staatlichen Notariaten organisiert, sind es heute noch deren vier. Jüngste Beispiele für solche Änderungen sind die Kantone Schwyz und Basel-Land. Die Neuorganisation erfolgte in den meisten Fällen nicht durch eine vollständige Liberalisierung, sondern durch eine Öffnung der Beurkundungstätigkeit für private Notare, ausgenommen für Grundstücksangelegenheiten. Diese Lösung berücksichtigt sowohl die Interessen des Kunden wie auch diejenigen des Staates. Der Kunde erhält den Vorteil der ungeteilten Dienstleistung im Grundstücksverkehr und profitiert von einem erweiterten Marktangebot bei den übrigen Beurkundungsdienstleistungen.

1.2.2 Politisches Umfeld

Ähnliche Entwicklungstendenzen lassen sich im Kanton Zürich auf verschiedenen Ebenen verfolgen. In den letzten 20 Jahren erfolgten rund 20 parlamentarische Vorstösse, die mehr oder weniger alle in Richtung einer Liberalisierung des Notariatswesens zielten. Bis vor kurzem scheiterte praktisch jeder Vorstoss bereits im Ansatz an politischen Grabenkämpfen. Erst in den letzten Jahren wurden mit zwei Steuer- bzw. Gebührenvorlagen Veränderungen eingeleitet, die auch politische Kreise veranlassten, das bisherige staatliche Selbstverständnis für das Zürcher Notariatswesen grundsätzlich zu überdenken.

1.2.3 Privatwirtschaftliches Umfeld

In den letzten 20 Jahren hat sich ein privatwirtschaftliches Dienstleistungsangebot etabliert, das früher in starkem Masse durch die amtierenden Notare wahrgenommen wurde und letztlich auch zur umfassenden Beurkundungstätigkeit gehört. Der Notar ist früher im Kanton Zürich oftmals als ?Anwalt des kleinen Mannes" bezeichnet worden. Dies in erster Linie mit Blick auf die damals günstigen Kosten seiner beratenden Dienstleistungen. Diese Betrachtungsweise hat tendenziell auch heute unter veränderter Perspektive noch eine gültige Aussagekraft. Vor allem bei güter- und erbrechtlichen Nachfolgeplanungen ist die vorgängige Beratung ein wichtiger Teil im Rahmen der Beurkundungstätigkeit. Es liegt in der Natur der Sache, je gewichtiger die Vermögensverhältnisse der betroffenen Parteien sind, umso komplexer und intensiver gestaltet sich die Beratung. Dabei kann die blosse Rechtsbelehrung den gestellten Anforderungen heute allein nicht mehr genügen. Genauso wichtig ist die kompetente Beratung in steuerrechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Aspekten. Eine interdisziplinäre Beratung ist in komplexen Nachfolgeplanungen unerlässlich. Erst mit den dabei erarbeiteten und abgestimmten Ergebnissen wird der daraus resultierende und vorgeschriebene Beurkundungsakt vollkommen und gesetzeskonform. Sowohl aus Gründen der Arbeitsbelastung wie auch ohne vertiefte Kenntnisse in interdisziplinären Fachbereichen wie bspw. im Steuerrecht kann der Amtsnotar diesen gesteigerten Beratungsanforderungen bei komplexen Mandaten nicht immer genügen.

In der Privatwirtschaft hat sich für diese Beratungsdienstleistung heute ein eigentlicher Markt entwickelt. Banken, Anwälte, Treuhand- und andere Beratungsgesellschaften bieten in diesem Bereich eine umfassende Dienstleistungspalette an. Häufig werden dabei Personen mit Zürcher Notarpatent tätig. Der Patenterwerb ist nur in Verbindung mit einer mehrjährigen praktischen Tätigkeit auf einem Amtsnotariat möglich. Diesen praktischen Bezug zur Notariatstätigkeit in Verbindung mit spezifischen, neu erworbenen privatwirtschaftlichen Kompetenzen bilden ideale Voraussetzungen für diese Art der Beratungstätigkeit.

Im heutigen Alltag liefern privatwirtschaftlich tätige Berater das gesamte Resultat ihrer umfassenden Tätigkeit in Form vorgefasster Urkunden dem Amtsnotar zur Vornahme der öffentlichen Beurkundung ab. Aufgrund dieser Gegebenheiten bleibt der Amtsnotar bei der Wahrnehmung seiner Beurkundungsfunktion einzig auf die formelle Rechtsbelehrungspflicht und den Vollzug des Beurkundungsaktes beschränkt.

Da die staatliche Gebührenordnung der ausseramtlichen Beratungstätigkeit inkl. Ausarbeitung der Urkunden keine Beachtung schenkt, sondern durchwegs auf einen festen Ansatz - abhängig von den Vermögensverhältnissen - abstellt, führen die Gebührenfolgen für die Vornahme des Beurkundungsaktes vielfach zu einem krassen Missverhältnis von Preis und Leistung. Fand in früheren Jahren aus Gründen der Kostenersparnis ein sogenannter Beurkundungstourismus von anderen Kantonen nach Zürich statt, so verhält es sich heute in güter-, erb- und gesellschaftsrechtlichen Beurkundungsangelegenheiten gerade umgekehrt.

1.2.4 Ausbildung

Ein unbestrittenes Qualitätsmerkmal des Zürcher Notars bleibt dessen praxisbezogener Ausbildungsweg. Auch wenn der Erwerb des Zürcher Notarpatentes über einen Hochschulabschluss möglich ist, absolvieren heute noch fast alle Notarpatentinhaber ihre Ausbildung über eine Berufslehre und eine juristische Weiterbildung an der Universität Zürich. Gleich ob Berufs- oder Hochschulausbildung zeichnet sich der Zürcher Notar mit dem besonderen Qualitätsmerkmal aus, dass er immer eine mindestens 3-jährige Tätigkeit auf einem Zürcher Amtsnotariat ausgeübt und eine umfassende praktische Prüfung im Notariats-, Grundbuch- und Konkursbereich absolviert hat. Dieser ausgewiesene Bezug zur Praxis bleibt allerdings nur solange ein qualitativer Vorteil, als die berufliche Ausbildung den Veränderungen und Entwicklungen im praktischen Umfeld laufend angepasst wird.

Insbesondere die höhere Bildung muss auf neue Bedürfnisse und Anforderungen des wirtschaftlichen Umfeldes mit angepassten Qualifizierungsformen reagieren. Andernfalls steht nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit sondern auch die berufliche Qualifikation auf dem Spiel. Die Umsetzung der Bologna-Reform im europäischen Hochschulraum wie auch die Revision des Berufsbildungsgesetzes im Bereich der höheren Berufsbildung zeigen dabei übereinstimmend, welche Reformziele heute als massgebend im Vordergrund stehen. Im Interesse einer weitgehenden Mobilität soll die Ausbildung vergleichbar und transparent sein. Als Folge davon werden die Bildungssysteme im europäischen wie auch im nationalen Raum angepasst und mit vergleichbaren Kriterien qualifiziert. In naher Zukunft werden nur noch solche, nach gleicher Ausbildung erworbene Schul- und Berufsabschlüsse anerkannt, um so die berufliche Qualifizierung sicherzustellen.

Weder Ausbildungsweg noch Prüfungsabschluss des Zürcher Notarpatentinhabers erfolgen im Rahmen und nach den Qualitätsanforderungen einer allgemein anerkannten höheren Berufsbildung. Mit dem Erwerb des Wahlfähigkeitszeugnisses ist der Zürcher Notar befähigt, einzig nach den im Kanton Zürich festgelegten Anforderungen als Amtsnotar tätig zu sein. Über einen eigentlichen, allgemein anerkannten höheren Berufsausweis verfügt er nicht. Auch wenn die Vornahme von Beurkundungen eine hoheitliche Tätigkeit bleibt, hat sie nach Bundesrecht minimale Anforderungen zu erfüllen. Diese können nur aufgrund einer qualifizierten Berufsbildung wahrgenommen werden. Ob der Zürcher Ausbildungsweg in Anbetracht der sich stets wandelnden Bildungsanforderungen dazu längerfristig genügend qualifiziert bleibt, ist in Frage zu stellen.

2 Interessen und Vorgehen VfZN

2.1 Interessen VfZN

Im Jahr 2006 hat sich eine kleinere Gruppe Zürcher Notarpatentinhaber, die alle in der Privatwirtschaft tätig sind, erstmals rein informativer und grundsätzlicher Art mit Fragestellungen rund um Entwicklung, Zustand und Perspektiven im Zürcher Notariatswesen befasst. Aufgrund des gemeinsamen beruflichen Hintergrundes hat jeder bisher getane aber auch unterlassene Entwicklungsschritt im Zürcher Notariatswesen mal stärker mal weniger stark Auswirkungen auf die eigene Tätigkeit und die berufliche Situation des in der Privatwirtschaft tätigen Notarpatentinhabers. Gerade eine mögliche Liberalisierung der Beurkundungstätigkeit hätte eine tiefgreifende Veränderung der beruflichen Strukturen zur Folge. Dazu würde dem Berufsbild des seit langem im Kanton Zürich in der Privatwirtschaft beratend tätigen Notarpatentinhabers eine eigene Anerkennung zukommen. Die Überlegungen der Gruppierung und die von aussen an diese herangetragene Unterstützung führten schliesslich im Juli 2007 zur Gründung des Vereins freiberuflicher Zürcher Notarpatentinhaber (VfZN). Nebst den kollegialen Anliegen eines Berufsverbandes hat sich der VfZN zu einer seiner Hauptaufgaben gemacht, in einem möglichst breit abgestützten Kreis Interessierter und Beteiligter aus dem beruflichen Umfeld Fragen rund um die Entwicklung des Zürcher Notariatswesens, besonders aber die Machbarkeit und Nachhaltigkeit einer Liberalisierung in einem Teilbereich, vertieft zu prüfen und zu verfolgen.

•  Gemeinsames Vorgehen aller Berufsbeteiligten

Für den VfZN war immer klar, dass aufgrund des gleichen beruflichen Werdeganges und der weitgehend gleichen Kerntätigkeiten und Kompetenzen das gemeinsame Interesse an der beruflichen Weiterentwicklung bei amtlich und privat tätigen Patentinhabern weit über den strukturellen und organisatorischen Unterschieden liegt. Nicht zuletzt auch aus den langjährigen persönlichen Kontakten und kollegialen Beziehungen, die viele Vereinsmitglieder mit Berufskollegen auf den Notariaten pflegen, wollte der VfZN im offenen Dialog in einen Analyse- und Diskussionsprozess unter Einbezug möglichst aller Interessierten und Betroffenen eintreten. Zwar sollte der einseitig positions- und interessensbezogene politische Weg als Alternative nicht ausgeschlossen werden, für die zeitgemässe Weiterentwicklung des Zürcher Notariatswesens als Ganzes können nach der festen Auffassung des VfZN aber nachhaltige und nutzbringende Lösungen wohl nur im gemeinsamen Miteinander und Engagement aller Beteiligten hervorgebracht werden.

Leider lösten die Vereinsgründung und allein schon die Frage nach möglichen und machbaren Liberalisierungen unter den Berufskollegen auf den Zürcher Notariaten grosse Befürchtungen und Ablehnung aus. Der vom VfZN gewünschte und offerierte gemeinsame Gesprächs- und Mitwirkungsweg wurde nicht angenommen. Sämtliche in dieser Richtung seitens des VfZN unternommenen Kontaktversuche, Einladungen und Vorstösse führten nicht zum gewünschten Dialog mit den Amtskollegen und dem Notariatsinspektorat.

2.3 Ergebnisoffener Analyseprozess VfZN

2.3.1 Prozessorganisation

Auch ohne Beteiligung der Amtskollegen hat der VfZN den Analyseprozess auf verschiedenen Stufen (Fachkommissionen und Vereinsgremien) aufgenommen. Vertieft sollten unter Vereinsmitgliedern und aussenstehenden Berufsinteressierten relevante und aktuelle Fragen einer Teil-Liberalisierung des Beurkundungswesens analysiert und diskutiert werden. Durch diesen Informations- und Diskussionsprozess wollte sich der VfZN eine klare Meinung und Position zur Liberalisierungsfrage bilden und darauf seine weiteren Aktivitäten und Massnahmen stützen.

Sowohl die innerhalb des Vereins geführten Diskussionen wie auch der im interessierten Berufsumfeld erfolgte Gedankenaustausch zeigten bald, dass sich eine zukunftsorientierte und nachhaltige Entwicklung des Zürcher Notariatswesens nicht allein mit der Frage nach einer Liberalisierung entscheiden wird. Entsprechend den vom wirtschaftlichen Umfeld gewünschten Anforderungen und dem in der Ausbildung festzustellenden Wandel zu branchenmässigem Zusammenwirken, grenzüberschreitender Vernetzung und Schaffung von vergleichbaren Strukturen, gilt es auch im Notariatswesen - und nicht allein auf innerkantonalen Stufen - verstärkt auf dem Weg von Kooperation und Konsens nach nachhaltigen Berufsentwicklungen zu suchen. Nur durch ein ergebnisoffenes Zusammenwirken aller für das Berufsfeld Notariatswesen massgebenden Entscheidungs- und Organisationsträger lassen sich tragfähige Lösungen für die Zukunft finden.

2.3.1 Beispiel: Gemeinsame höhere Weiterbildung / bundesrechtlich anerkannter Berufsabschluss für kantonale Urkundspersonen

Ist-Zustand: Keine anerkannten Berufsstandards für kantonale Urkundspersonen

Ein Anschauungsbeispiel für die Notwendigkeit des kooperativen Vorgehens lässt sich anhand einer künftig möglichen Ausbildung für Urkundspersonen aufzeigen, die diese über den Berufsweg absolvieren. Dieses berufliche Ausbildungssystem für Urkundspersonen kennen in erster Linie jene Kantone, in welchen das Beurkundungswesen ausschliesslich (Amtsnotariat) oder gemischt (Amtsnotariat/freiberufliche Notare) staatlich organisiert ist. Während immerhin in all diesen Kantonen für die Tätigkeit als Urkundsperson als berufliche Grundausbildung eine kaufmännische Berufslehre gefordert ist, verlangt keiner dieser Kantone eine höhere Weiterbildung, die nach national festgelegten Qualitäts- und Bildungskriterien zu absolvieren wäre. So ist es möglich, dass in diesen Kantonen Beurkundungen von Personen vorgenommen werden, deren Ausbildung unterschiedlicher nicht sein könnte. Verfügen die einen über fachliches Hochschulwissen, geht bei anderen der fachliche Wissensstand praktisch nicht über die Stufe der Grundausbildung hinaus. Als Folge davon kann die Qualität der Beurkundungstätigkeit von Kanton zu Kanton nur schwer verglichen werden. Mit Blick auf die sowohl im nationalen wie auch im internationalen Umfeld aktuellen Bestrebungen zur Schaffung einheitlicher und vergleichbarer Standards ist damit zu rechnen, dass solche über kurz oder lang zur allgemein gültigen Branchenqualifizierung herbeigezogen werden. Nach Bundesrecht hat die grundsätzlich kantonal geregelte Ausübung der Beurkundungstätigkeit gewisse qualitative Mindestanforderungen zu erfüllen. Es ist denkbar, dass die laufenden Bildungsanpassungen im europäischen und nationalen Raum Ausbildungsstandards für die Vornahme von Beurkundungen hervorbringen, die auf Bundesebene als Mindestanforderungen an die kantonale Beurkundungstätigkeit übernommen werden müssen. Die Kantone mit dem beruflichen Ausbildungsweg für Urkundspersonen wären in einem solchen Fall gezwungen, eine berufliche höhere Weiterbildung nach bundesrechtlich anerkannten Berufsrichtlinien und mit entsprechend qualifiziertem Berufsabschluss zu schaffen.

Qualitative Voraussetzungen für die Einführung einer höheren Weiterbildung und die Anerkennung des Berufsabschlusses

Die Idee einer anerkannten beruflichen Weiterbildung auf Stufe Eidg. Berufsprüfung/höhere Fachschule oder Fachhochschule für kantonale Urkundspersonen hat der VfZN mit verschiedenen kantonalen und eidgenössischen Behörden- und Branchenvertretern besprochen. Dabei stiessen unsere Überlegungen durchwegs auf offenes Interesse und Zuspruch. Anderseits zeigten sich in diesen Gesprächen klar und deutlich die Grenzen für einen einzelnen Berufsverband bei der Machbarkeit eines solchen umfassenden Projektes auf.

vgl. Flowchart-Darstellung Notariatsberufsfeld Schweiz pdf

Das an die Ausbildung einer Urkundsperson gestellte Fachniveau genügt sicher den qualitativen Anforderungen einer auf eidgenössischer Stufe anerkannten höheren Weiterbildung. Nebst einer qualifizierten Wissensvermittlung verlangt das berufliche Bildungssystem aber auch einen gesamtschweizerischen Bedürfnisnachweis. Die anerkannte höhere Ausbildung muss weitgehend in der gesamten Schweiz als Beruf ausgeübt werden können und dafür muss ein entsprechendes nationales Bedürfnis vorliegen. Auch wenn für die Ausübung der Beurkundungstätigkeit als hoheitlicher Akt weiterhin jeder Kanton die Befugnis (Patent) erteilt, wäre es vorstellbar, dass beispielsweise auf dem Konkordanzweg in allen Kantonen, die den beruflichen Bildungsweg für ihre Urkundspersonen zulassen, eine einheitliche eidgenössische höhere Weiterbildung vorausgesetzt wird. Dabei dürfte sich mit den Kantonen, die bereits heute den beruflichen Bildungsweg kennen, der breit abgestützte Bedürfnis- und Nachhaltigkeitsnachweis für eine höhere Weiterbildung erbracht werden können.

Gesetzlich vorgegebene gemeinsame Bildungsaufgabe aller Berufsteilnehmer

Die Berufsbildung ist nach Gesetz eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Dabei liegt die Initiative bei den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt, während der Bund die Massnahmen mit finanziellen und anderen Mitteln unterstützen soll. Grundsätzlich werden Bund, Kantone und alle Organisationen der betroffenen Arbeitswelt durch den Gesetzgeber für die Verwirklichung der Berufsbildung zur Zusammenarbeit auf allen Stufen und unter sich verpflichtet. Diese Vorgabe des Gesetzgebers zur Zusammenarbeit aller vom Berufsumfeld betroffenen Beteiligten steht stellvertretend dafür, dass entsprechend den wirtschaftlichen Bestrebungen nach verstärktem Zusammenwirken, Vernetzung und Schaffung vergleichbarer Strukturen der Weg dazu nur in einem gemeinsamen und kooperativen Verfahren erfolgreich gestaltet werden kann. Nur durch ein solches Zusammenwirken und im Konsens aller Beteiligten lassen sich nachhaltige Lösungen für das wirtschaftliche Umfeld schaffen.

2.3.3 Kooperatives Zusammenwirken zur Entwicklung des Notariatswesens

Der VfZN hat sich bei all seinen Überlegungen und Bestrebungen zur Entwicklung des Notariatswesens immer um ein kooperatives und konsensuales Zusammenwirken aller interessierten Kreise bemüht, dabei insbesondere mit den Berufskollegen auf den Zürcher Notariaten. Nach rund zwei Jahren vertiefter Arbeiten und Diskussionen zur Thematik kommt der VfZN und seine Fachausschüsse zum Schluss, dass eine nachhaltige und zeitgemässe Entwicklung des Zürcher Notariatswesens nur durch ein gemeinsam kooperatives Verfahren, an dem sich alle interessierten Kreise beteiligen, erreicht werden kann. Nur im Rahmen eines ergebnisoffenen Prozesses können sämtliche Interessen und Positionen der unterschiedlichen Berufsteilnehmer eingebracht und lösungsorientiert behandelt werden. Dieser kooperative Weg und die offene Sicht für die aktuellen Zeiterscheinungen bieten Gewähr, dass die spezifischen Traditionen und Werte des Zürcher Notariatswesens auch in zeitgemässen Strukturen fortbestehen und sich weiterentwickeln können.

Aus seiner heutigen Sicht ist der VfZN nach wie vor überzeugt, dass eine Teil-Liberalisierung im vorgeschlagenen Umfang in der Fortsetzung der Tradition des Zürcher Notariates stehen würde und eine im heutigen Zeitpunkt angemessene und sinnvolle Weiterentwicklung wäre. Die isolierte Verwirklichung dieser Teil-Liberalisierung steht für den VfZN momentan jedoch nicht im Vordergrund.

Vom beruflichen Werdegang seiner Mitglieder her, aber auch durch die vielen persönlichen und kollegialen Beziehungen zu den Berufskollegen auf den Notariaten, versteht sich der VfZN als Teil des Zürcher Notariatswesens. Zusammen mit den weiteren privatrechtlichen Berufsorganisationen (Notaren-Kollegium, Gesellschaft Notar-Stv, ZNV) und den amtlichen Stellen (Notariatsinspektorat) will sich der VfZN als interessensvertretender Berufsverband zu den Belangen des Zürcher Notariatswesens positionieren und einen aktiven Beitrag zum Wohl und zur Weiterentwicklung des Zürcher Notariatswesens leisten.

Leitbild

Grundlagen

Mit seiner Vereinsgründung im Jahr 2007 hat sich der Verein freiberuflicher Zürcher Notarpatentinhaber (VfZN) zu einer seiner Hauptaufgaben gemacht, in einem möglichst breit abgestützten Kreis Interessierter und Beteiligter aus dem beruflichen Umfeld Fragen rund um die Entwicklung des Zürcher Notariatswesens vertieft zu prüfen und zu verfolgen, besonders aber die Machbarkeit und Nachhaltigkeit einer Teil-Liberalisierung der Beurkundungstätigkeit.

Auf verschiedenen Stufen innerhalb des Vereins (Fachkommissionen und Vereinsgremien) und mit aussenstehenden Kreisen sind unter verschiedensten Aspekten Zustand und Entwicklungstendenzen des Zürcher Notariatswesens analysiert und diskutiert worden. Auf der Basis der dabei gewonnenen Erkenntnisse hat sich der VfZN intensiv mit seinen eigenen Interessen und Zukunftserwartungen im beruflichen Umfeld auseinandergesetzt und entsprechend Position bezogen.

Auf der Grundlage dieser über zweijährigen Analyse- und Diskussionsarbeiten hat der VfZN das nachstehende Leitbild entwickelt. Es zeigt die Grundsätze auf, nach denen sich der VfZN und seine Mitglieder an der Entwicklung des Zürcher Notariatswesens aktiv beteiligen wollen.

Vision

Wir glauben, dass sich jedes Berufsfeld aufgrund äusseren Wandels und neuer Anforderungen zum eigenen Wohl dauernd entwickeln und anpassen muss. Eine nachhaltige Weiterentwicklung kann sinnvollerweise nur durch das kooperative Zusammenwirken aller interessierten Berufsteilnehmer stattfinden. Als freiberuflich tätige Inhaber des Zürcher Notarpatentes wollen wir über unseren Berufsverband die beruflichen Interessen im Zürcher Notariatswesen wahrnehmen, uns zu allen wichtigen Belangen im Notariatsumfeld positionieren und einen aktiven Beitrag zum Wohl und zur Entwicklung des Zürcher Notariatswesens leisten.

Wir sehen aufgrund der traditionell gewachsenen Strukturen und bewährten funktionalen Verbindung mit dem Grundbuchamt eine staatliche Organisationsform des Notariatswesens im Kanton Zürich unter laufender Wahrnehmung der geforderten Entwicklungsaufgaben auch in Zukunft als sinn- und nutzvoll.

Wir erachten die künftige Einführung und Etablierung des kleinen freien Notariates als zeitgemässe strukturelle Weiterentwicklung des Zürcher Notariatswesens. Das staatliche Dienstleistungsangebot wird durch die Tätigkeit freiberuflicher Notare sinnvoll ergänzt. Diese zusätzlichen, mit einer integrierten Beratung verbundenen Dienstleistungen tragen dem veränderten wirtschaftlichen Umfeld angemessen Rechnung und entsprechen einem heute umfassenden Kundenbedürfnis.

Wer wir sind

Alle Mitglieder des VfZN sind Inhaber des Zürcher Notarpatentes. Mit unserem beruflichen Hintergrund, unseren Kernkompetenzen und -tätigkeiten und den vertieften beruflichen und kollegialen Vernetzungen zu unseren Berufskollegen auf den Notariaten sehen wir uns als Teil des Zürcher Notariatswesens. Der VfZN versteht sich neben dem Notaren-Kollegium, der Gesellschaft der Notar-Stellvertreter und dem Zürcher Notariatsverein als weitere privatrechtliche Berufsorganisation im beruflichen Umfeld des Zürcher Notariatswesens.

Was wir tun

Am beruflichen Umfeld des Zürcher Notariatswesens wollen wir uns aktiv beteiligen durch:

•  laufende Kontaktpflege, Austausch und Vernetzung zu Berufskollegen auf den Zürcher Notariaten, zu anderen kantonalen und nationalen Berufsorganisationen sowie zu den notariellen Behörden des Kantons Zürich, anderer Kantone und des Bundes;

•  Positionierung und Interessensvertretung unserer Mitglieder in allen wichtigen Belangen des Zürcher Notariatswesens;

•  kooperative Mitgestaltung der Entwicklung des Zürcher Notariatswesens durch die Einbringung von Ideen, Realisierung von Projekten und verbandsübergreifende Zusammenarbeit.

Wie wir tätig sind

Wir wollen durch kooperatives und konsensuales Zusammenwirken mit allen interessierten Berufskreisen tätig sein. Dabei legen wir Wert auf Transparenz und einen offenen Dialog. Wir respektieren im Umgang stets die Person und schätzen Werte und Auffassungen anderer.

Wir sind im VfZN sowohl fachlich wie auch personell adäquat organisiert, um unsere Aktivitäten kompetent, zielorientiert und innerhalb des erforderlichen Zeitrahmens wahrnehmen zu können.

Juni 2009














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